Rechtsprechung
   BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36425
BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04 (https://dejure.org/2008,36425)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04 (https://dejure.org/2008,36425)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2008 - 30 W (pat) 159/04 (https://dejure.org/2008,36425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Denn auch insoweit kommt es auf den Gesamteindruck an, der auch von kennzeichnungsschwachen oder schutzunfähigen Elementen mitbestimmt wird, wenn weitere Ähnlichkeiten der Marken vorliegen (vgl. BGH WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/ NEURO-FIBRAFLEX).

  • BPatG, 16.12.2004 - 25 W (pat) 4/03
    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
    So hat das Bundespatentgericht entschieden, dass "diätetische Lebensmittel" durchaus noch - wenn auch zum Teil deutlich entfernte - Ähnlichkeit mit "Mitteln zu Körper- und Schönheitspflege" aufweisen, weil solche Produktgruppen immer häufiger nebeneinander in Bioläden angeboten würden (vgl. Entsch. vom 16. Dezember 2004, Az. 25 W (pat) 4/03 - Livera).
  • BPatG, 25.03.1998 - 28 W (pat) 105/97
    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
    Mit einer ähnlichen Begründung ist die Ähnlichkeit von "ätherischen Ölen und Essenzen" mit "diätetischen Nährmitteln bejaht worden (vgl. Entsch. v. 25. März 1998, Az. 28 W (pat) 105/97 - Eden).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 552/10

    Kriterien zur Begründung einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2Kids"

    Entgegen der von der Widersprechenden geäußerten Rechtsansicht bewegen sich die in Klasse 5 beanspruchten "medizinischen Getränke, Diätgetränke für medizinische Zwecke", ebenfalls nicht im engen Ähnlichkeitsbereich zu den in Klasse 3 von der Widerspruchsmarke GM 7177363 beanspruchten "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" (vgl. HABM 09 BK R 1643/08-1 und R 859/08-2 (keine Ähnlichkeit); BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 4/03 - Livera/Lavera; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 159/04 - ALMASAM/Almisan (ähnlich zu diätischen Lebensmitteln mit deutlichem Abstand)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht