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BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).Denn auch insoweit kommt es auf den Gesamteindruck an, der auch von kennzeichnungsschwachen oder schutzunfähigen Elementen mitbestimmt wird, wenn weitere Ähnlichkeiten der Marken vorliegen (vgl. BGH WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/ NEURO-FIBRAFLEX).
- BPatG, 16.12.2004 - 25 W (pat) 4/03
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
So hat das Bundespatentgericht entschieden, dass "diätetische Lebensmittel" durchaus noch - wenn auch zum Teil deutlich entfernte - Ähnlichkeit mit "Mitteln zu Körper- und Schönheitspflege" aufweisen, weil solche Produktgruppen immer häufiger nebeneinander in Bioläden angeboten würden (vgl. Entsch. vom 16. Dezember 2004, Az. 25 W (pat) 4/03 - Livera). - BPatG, 25.03.1998 - 28 W (pat) 105/97
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
Mit einer ähnlichen Begründung ist die Ähnlichkeit von "ätherischen Ölen und Essenzen" mit "diätetischen Nährmitteln bejaht worden (vgl. Entsch. v. 25. März 1998, Az. 28 W (pat) 105/97 - Eden). - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 159/04
Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
- BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 552/10
Kriterien zur Begründung einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2Kids" …
Entgegen der von der Widersprechenden geäußerten Rechtsansicht bewegen sich die in Klasse 5 beanspruchten "medizinischen Getränke, Diätgetränke für medizinische Zwecke", ebenfalls nicht im engen Ähnlichkeitsbereich zu den in Klasse 3 von der Widerspruchsmarke GM 7177363 beanspruchten "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" (vgl. HABM 09 BK R 1643/08-1 und R 859/08-2 (keine Ähnlichkeit); BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 4/03 - Livera/Lavera; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 159/04 - ALMASAM/Almisan (ähnlich zu diätischen Lebensmitteln mit deutlichem Abstand)).